DrogenGenussKultur |
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2. Weitere Irreführungen und Falschmeldungen im DRUGLEXIn den folgenden Abschnitten werden nicht nur falsche Angaben im DRUGLEX aufgeführt, sondern auch Angaben, die falsche Schlußfolgerungen implizieren (mit sich bringen).
2.1 CodeinUnter dem Stichwort Codein steht u.a., daß diese Substanz auch mißbräuchlich als ›Ersatzdroge‹ für Heroin verwendet werde. Dies ist zwar prinzipiell nicht falsch, doch wird hierbei die Tatsache unterschlagen, daß Codein lange Zeit in großen Umfang als Substitutionsmittel ärztlich verordnet wurde und auch heute noch bei entsprechender medizinischer Indikation verschrieben werden kann. Zudem wäre die Formulierung, daß Codein zur Vermeidung von Entzugserscheinungen, insbesondere von Heroinabhängigen benutzt werde, besser. Die oben zitierte Formulierung täuscht vor oder legt die Schlußfolgerung nahe, daß Codein die gleiche Wirkung wie Heroin habe.
2.2 CrystalIm Text vom DRUGLEX heißt es, daß eine besonders riskante Konsumform das rauchen der freien Methamphetamin-Base ("Ice") sei.. Diese Behauptung ist falsch, da Ice eine reine kristalline Form des Hydrochlorids (Methamphetamin-HCL) ist, die sowohl geschnupft als auch geraucht werden kann. Die basische Form des Methamphetamins ist eine ölige bräunliche Substanz, die in der Szene kaum bekannt ist und wegen ihres Aussehens Snot (Rotze) genannt wird. 42 Im DRUGLEX heißt es, daß Methamphetamin schon 1934 entwickelt und unter dem Handelsnamen Pervitin auf den Markt gebracht worden sei. Diese Angabe ist nicht richtig. Methamphetamin wurde bereits im Jahr 1919 vom japanischen Chemiker A. Ogata (deutsche Transkription: E. Ogata) synthetisiert. 43
2.3 DesignerdrogenIm DRUGLEX heißt es u.a. zu diesem Stichwort: "Der Begriff ›Designerdrogen‹ bezeichnet aber im engeren Sinne die synthetisch in illegalen Chemielabors hergestellten Drogen. Durch die molekulare Veränderung einer verbotenen Droge soll das Betäubungsmittelgesetz umgangen werden." Die Behauptung im zweiten hier zitierten Satz kann wissenschaftlich nicht belegt werden. Sicherlich kann man vielerorts diese Behauptung hören und lesen, doch trotz intensiver Recherche, konnte keine Substanz ausfindig gemacht werden, die zum Zweck der Umgehung des Betäubungsmittelgesetzes von einem Chemiker oder Pharmakologen entwickelt und hergestellt worden ist. Die meisten der heute bekannten Amphetaminderivate entwickelte der amerikanische Chemiker Alexander Shulgin. Diese Amphetaminderivate werden zwar oft als Designerdrogen bezeichnet, doch Shulgin entwickelte keine dieser Substanzen zur Umgehung des Betäubungsmittelgesetzes.
2.4 EcstasyIm Zusammenhang mit der Schädigung serotonerger Nervenzellen bei Ecstasykonsumenten kann man im DRUGLEX lesen, daß "das Ausmaß der Schädigung nicht in Abhängigkeit zur Anzahl der konsumierten Pillen" stehe. Diese Aussage steht im Widerspruch zum Erkenntnisstand der aktuellen wissenschaftlichen Forschung und muß daher als übertriebene Panikmache qualifiziert werden. Neuere Studien der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Aachen weisen darauf hin, daß die Droge die kognitiven Fähigkeiten der Konsumenten beeinträchtigt, und zwar auch in der abstinenten Phase. Genauere neuropsychologische Untersuchungen haben nun ergeben, daß etwa das Arbeitsgedächtnis bei Ecstasy-Konsumenten im Vergleich mit abstinenten Gleichaltrigen beeinträchtigt ist. Das bedeutet, daß die Drogenkonsumenten vermehrt Probleme haben, Dinge gleichzeitig zu tun. Auch Lernen und Langzeitgedächtnis weisen verstärkt Defizite auf. Meist korrelieren die Beeinträchtigungen mit Dauer, Häufigkeit und Dosis des Drogenkonsums, dennoch können prinzipiell nicht nur die sehr starken, sondern auch die relativ moderaten Wochenendkonsumenten davon betroffen sein, berichten die Psychiater. Beim durchschnittlichen Ecstasy-Konsumenten haben die kognitiven Defizite aber keine klinische Relevanz. Seien Leistungseinbußen vorhanden, könnten die meisten sie nach außen kompensieren. Die Ecstasy-Konsumenten nähmen selbst keine Alltagsdefizite wahr. 44 Es sollte jedoch nicht der Eindruck suggeriert werden, daß der durchschnittliche Ecstasy-Konsument kognitive Einschränkungen in klinisch relevantem Ausmaß aufweise. Solche ausgeprägten Ausfälle seien die Ausnahme, schreiben führende Forscher zum aktuellen Wissensstand. 45 Die Behauptung, daß "in den als Ecstasy verkauften Pillen in der Regel verschiedene wirksame und unwirksame Substanzen enthalten" seien, ist falsch. So gibt das Bundeskriminalamt (BKA) im Rauschgiftjahresbericht 2000 folgende Zahlen betreffend Reinheitsgehalte von Ecstasypillen und Kapseln bekannt: 46
98,4 Prozent aller Monopräparate respektive 91,2 Prozent aller untersuchten Proben aus dem Jahr 2000 enthielten gemäß BKA ausschließlich den Wirkstoff MDMA. In der Regel enthalten somit die als Ecstasy verkauften Pillen nur eine und nicht verschiedene Substanzen.
2.5 Halluzination, Halluzinogene"Halluzinationen beziehen sich auf das Wahrnehmen von Dingen, die nicht vorhanden sind." Mit diesen Worten beginnt die Erklärung von Halluzinationen im DRUGLEX. Unter dem dann folgenden Stichwort Halluzinogene wird dann u.a. festgestellt: "Allen Halluzinogenen ist gemeinsam, daß sie tiefgreifende psychische Veränderungen hervorrufen können. Typisch ist dabei ein stark verändertes Erleben von Raum und Zeit. Die Halluzinogene scheinen damit an den Wurzeln des Bewußtseins zu rütteln, denn das Denken, Fühlen und die Wahrnehmung werden massiv beeinflußt." Wahrlich äußerst merkwürdig erscheint hier, daß Dinge, die nicht vorhanden sind die Fähigkeit haben sollen, an den Wurzeln des Bewußtseins rütteln zu können. Dieser offenkundige Widerspruch in den Ausführungen offenbart die oberflächliche Art der Beschreibung des Phänomens Halluzination im DRUGLEX. Hinter dem Phänomen Halluzination steckt eben weit mehr als nur eine Art von Sinnestäuschung, wie man in zahlreichen Berichten, Studien und Fachbüchern nachlesen kann. 47 Den Autoren vom DRUGLEX kann hier nur mit aller Dringlichkeit anempfohlen werden, sich erst einmal mit der Materie zu befassen und erst dann einen Betrag in einem "Lexikon" zum besten zu geben, um nicht weiterhin junge potentielle oder aktuelle Drogenkonsumenten zu verwirren. Realitätsfremd erscheint auch die folgende Passage: "Es ist zwar noch niemand an einer Überdosis LSD gestorben, es besteht aber insbesondere bei einem Horror-Trip die Gefahr, daß sich der Konsument durch Verkennung der Realität selbst gefährdet, beispielsweise weil der Betroffene sich von wilden Tieren verfolgt sieht und dabei vor ein Auto rennt." Ob nachweislich reell nie ein solcher Fall vorgekommen ist, kann nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden, doch in der Literatur ist bislang kein solcher Fall überliefert worden. Zudem wäre ein solches Reaktionsmuster völlig atypisch. Nicht nur ein Wettbewerbsteilnehmer meinte, daß wenn der Autor dieser Zeilen einmal LSD nähme, würde er das wilde Tier in sich erkennen und sich in der Folge darüber zutiefst erschrecken!
2.6 HaschischDie im Drogenlexikon DRUGLEX gegebene Definition von Haschisch (das mit Streckmitteln zu Platten gepreßte Harz) klingt in den Ohren eines Haschischkenners wahrlich genauso abenteuerlich wie eine Definition von Wein in den Ohren eines echten Weinkenners, die besagte, daß Wein aus mit Streckmitteln versetzten Traubensaft (oder Obst- oder Beerensaft) gewonnen werde. Sicher kommt es vor, daß kriminelle Winzer und/oder Kellermeister dem Traubensaft Zuckerstoffe beimengen oder den Wein mit Glykol versetzen, doch deshalb kann man Wein nicht definieren als ein Produkt aus mit Streckmitteln versetzten Traubensaft (oder Obst- oder Beerensaft). In der Auswertung der Reinheitsgehalte der Drogen erwähnt das BKA im Rauschgiftjahresbericht 2000 bei Haschisch kein Vorkommen von Streckmitteln. 48 Auch in verschiedenen Fachbüchern mit Beschreibungen zur Herstellung von Haschisch wird kein Zusatz von Streckmitteln empfohlen oder beschrieben. 49 Die im DRUGLEX angegebene Definition soll wohl eher eine allgemeine Verunsicherung bei den Kiffern heraufbeschwören und den Berufsstand der Haschischproduzenten diskreditieren als reine Fakten vermitteln und beabsichtigt offensichtlich kaum zur Aufklärung beizutragen.
2.7 HeroinEs ist richtig, daß die meisten Todesfälle im Zusammenhang mit Heroin in Folge einer Atemlähmung (Atemdepression) eintreten. Nach dieser sachlich richtigen Feststellung sollte jedoch nachdrücklich darauf hingewiesen werden, daß eine Atemdepression im allgemeinen nur zum Tode führt, wenn der Betroffene alleine ist, denn mit Hilfe von Dritten kann eine Atemdepression überwunden werden. Diese Erkenntnis kann den einen oder anderen davon abhalten, sich alleine einen Schuß zu setzen und eine Verhaltensänderung bewirken, die lebensrettend sein kann. So ist beispielsweise noch nie ein Heroinkonsument in einer Fixerstube in Deutschland oder in der Schweiz an einer Überdosis oder einer Atemdepression gestorben. Einige Feststellungen betreffend die Folgen des Heroinkonsums sind nicht, wie im DRUGLEX dargestellt, primär eine Folge des Heroinkonsums, sondern in Wirklichkeit eine Folge der Verbotspolitik. So sind die schwerwiegenden körperlichen Folgen nicht primär eine Erscheinung, die auf den Konsum von Heroin zurückgeführt werden können, sondern sind vor allem auf die Verunreinigungen im Stoff zurückzuführen. Die Verunreinigungen im Stoff wiederum sind eine Folge der Verbotspolitik, die eine Qualitätskontrolle von auf dem Schwarzmarkt gehandelten Produkten hierzulande verunmöglicht. Auch die Beschaffungskriminalität resultiert nicht in erster Linie aus dem hohen Bedarf an Heroin und den damit verbundenen Kosten, sondern ist in erster Linie eine Folge der Verbotspolitik und der durch diese geprägten Situation auf dem Schwarzmarkt.
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