Fachinformation: Speed
Amphetamin, Methamphetamin – Mischkonsum
[Anregende Amphetamine]

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1. Substanzen

Speed (Amphetamin, Methamphetamin, Methcathinon) wird als Analeptikum (erfrischendes, belebendes, anregendes Mittel) bezeichnet. Der Begriff Analeptikum ist von dem griechischen Begriff Analeptikon (erfrischend, kräftigend, stärkend) abgeleitet. Speed, auch Pep oder Peppen genannt, gehört zur Stoffklasse der β-Phenylalkylamine (β-Phenethylamine). Unter dem Begriff "Speed" wurden in den letzten Jahren hauptsächlich die folgenden Wirkstoffe klassifiziert:


  Amphetamin 1 *
  (Pep, Peppen)
  = Phenylaminopropan
  = 1-Phenyl-2-propanamin
  = (+/-)-α-Methylphenethylamin
  = (RS)-1-Phenylpropan-2-ylazan
  = Desoxynorephedrin
  Methamphetamin
  (Meth, Crystal)
  = Phenylmethylaminopropan
  = 1-Phenyl-2-Methylaminopropan
  = N,α-Dimethylphenethylamin
  = (S)-(Methyl)(1-phenylpropan-2yl)azan
  = Desoxyephedrin
  Methcathinon
  (Ephedron)
  = Methylaminopropiophenon
  = 2-Methylamino-1-phenylpropan-1-on
  = Ephedron

Der heute gebräuchliche Name "Amphetamin" ist eine Zusammenziehung der veralteten chemischen Bezeichnung Alpha-Methylphenethylamin.

Unter Speed versteht man Zubereitungen, die zumeist das vollsynthetisch hergestellte Amphetamin oder auch – jedoch seltener – Methamphetamin enthalten. Methcathinon ist in Deutschland und in der Schweiz bis jetzt kaum aufgetaucht, doch seit der EU-Osterweiterung wird diese Substanz vor allem in Berlin und den östlich gelegenen Bundesländern immer häufiger auf dem Schwarzmarkt angeboten. Im Allgemeinen wird Speed als weißes Pulver – oder im Falle der Thaipille in Pillenform – angeboten. Speed ist ein stark aufputschendes und vor allem auch ein appetitzügelndes Psychostimulans.

 

1.1. Wirkstoffgehalt Amphetamin

Dealer fügen dem Speed häufig Streckmittel hinzu, so dass der Amphetamingehalt erheblich schwankt. Weit über zehn Jahre lag der Amphetamingehalt in analysierten Proben von auf dem Schwarzmarkt in Deutschland stammenden Speed nahezu kontinuierlich zwischen fünf und zehn Prozent. Ab dem Jahr 2012 setzte dann ein leichter Aufwärtstrend ein.

In Deutschland ist der Wirkstoffgehalt von Speed (Amphetamin) im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, in der Schweiz und in den Niederlanden ist er jedoch gestiegen. Dies geht aus dem Bericht Amphetamin Auswertung 2021 von Safer Party in Zürich sowie dem Jahresbericht der deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD, Workbook Drogenmärkte und Kriminalität) für das Jahr 2021 und dem Annual Report 2021 des Drugs Information and Monitoring System (DIMS) hervor. Die Berichte liefern umfangreiches Zahlenmaterial und Hintergrundinforma­tionen zur Drogensituation in den einzelnen Ländern. In Deutschland ist Speed die dreckigste – am meisten gestreckte – Droge, die auf dem Schwarzmarkt erhältlich ist. 2 *

Doch der in Deutschland seit 2012 bestehende Trend zu höheren Wirkstoffgehalten hat sich 2016 nicht fortgesetzt. Der Medianwert lag 2016 bei 13,8 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gefallen (2015: 14,6 Prozent, jeweils als Base berechnet). Im Jahr 2017 ist er weiter gefallen und lag bei 12,1 Prozent um dann 2018 wieder zu steigen. 2018 lag der Wirkstoffgehalt bei 13,9 Prozent. 2021 ist der Wirkstoffgehalt dann wieder leicht auf 13,7 Prozent gefallen. 3 *

Der Amphetamingehalt der analysierten Proben variierte stark. Neben den bekannten Neben­wirkungen stellen der stark variierende Amphetamingehalt, die Syntheseverunreinigungen und die Streckmittel ein Gesundheitsrisiko dar. Es ist optisch nicht erkennbar, wie hoch der effektive Amphetamingehalt der jeweiligen Probe ist und deshalb besteht die Gefahr einer Überdosierung. Dies gilt insbesondere für Konsumenten aus Deutschland, die in der Schweiz Urlaub machen, da sie es aufgrund des niedri­gen Wirkstoffgehaltes in Deutschland gewohnt sind, richtig fette Linien zu legen. In der Schweiz war der Wirkstoffgehalt von Amphetaminproben im Jahr 2021 fast fünfmal so hoch wie in Deutsch­land. In den Niederlanden war er mehr als dreimal so hoch.

 

1.2. Wirkstoffgehalt Methamphetamin

Methamphetamin (Crystal) ist im Straßenhandel weit weniger gestreckt als Amphetamin. 2018 lag der durchschnittliche Wirkstoffgehalt als Base berechnet in Deutschland bei 65,6 Prozent, 2017 lag dieser Wert noch bei 72 Prozent, ein Jahr zuvor bei 73 Prozent. Der Medianwert für die Wirkstoff­konzentration stieg 2021 im Vergleich zum Vorjahr wieder an und betrug nun 78,9 Prozent. Beim "Ziehen" einer zu fetten Linie Methamphetamin kann es sehr leicht zu unangenehmen und manchmal auch gefährlichen Über­dosierungen kommen, da Methamphetamin schon in kleineren Dosierungen viel stärker und auch viel länger als Amphetamin (in weit größeren Dosierungen) wirkt. Methamphe­tamin ist etwa fünfmal so wirkungsintensiv wie Amphetamin. 4 *

Die Thaipille enthält zumeist Methamphetamin und ist nicht selten mit über 40 Milligramm Wirkstoff überdosiert. In Deutschland war Methamphetamin bis 1988 unter dem Markennamen Pervitin® als Fertigarzneimittel in Apotheken erhältlich, wobei die Dosis pro Tablette bei 3 Milligramm lag. Thaipillen enthalten oft die zehnfache Wirkstoffdosis einer Pervitin-Tablette. Bis zum 1. März 2008 waren sowohl Amphetamin als auch Methamphetamin in Deutschland verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Anlage III BtMG). 5 * Aufgrund der 21. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (21. BtMÄndV) vom 18. Februar 2008 (in Kraft getreten am 1. März 2008) ist Methamphetamin durch Umstufung von Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Stoffe) in Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Stoffe) zu § 1 BtMG heute in Deutschland nicht mehr verschreibungsfähig, Amphetamin ist demgegenüber nach wie vor verschreibungsfähig. 6 *

Auf dem Schwarzmarkt sind zwei verschiedene Arten von Methamphetamin-Hydrochlorid (Methamphetamin-HCL) erhältlich. Das Methamphetamin-Pulver wird zumeist unter dem Namen "Meth" angeboten, die kristalline Form unter Namen wie "Ice", "Crank" oder "Crystal". Die Pulverform wird zumeist geschnupft, die kristalline Form wird sowohl geraucht als auch geschnupft, letzteres nachdem die Kristalle klein gehackt wurden. Methamphetamin-Base (Öl oder ölige Paste) ist in der Szene so gut wie unbekannt.

Speed ist im Urin zwei bis vier Tage nachweisbar.

 

1.3. Vorsicht – Verwechslungsgefahr!

Vorsicht: "Crystal" ist nicht nur die übliche Bezeichnung für Methamphetamin, sondern auch eine oft gebrauchte Bezeichnung für das Narkosemittel Phencyclidin (PCP, Angel Dust), das vom Aussehen her dem Methamphetamin-HCL ähnlich ist, dessen Wirkung jedoch völlig anders geartet ist als die der Amphetamine. Phencyclidin ist ein sogenannter dissoziativer Wirkstoff, da Personen sich unter dem Einfluss dieser Substanz von sich selbst als auch von der Umwelt abgespalten wahrnehmen und fühlen können. Die Wirkung von Phencyclidin ist der des Ketamins ähnlich.



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1
Die amtliche Schreibweise von Amphetamin wurde im Jahr 1998 in Amfetamin geändert. Gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der 10. Verordnung zur Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften (10. BtMÄndV) vom 20. Januar 1998 wurde die Schreibweise der folgenden Substanzen geändert:

"Die bisherigen Positionen Benzphetamin, Diethoxybromamphetamin, Dimethoxyamphetamin (DMA), Dimethoxybromamphetamin (DOB), Dimethoxyethylamphetamin (DOET), Dimethoxymethylamphetamin (DOM), Hydroxymethylendioxyamphetamin, Methoxyamphetamin (PMA), Methoxymethylendioxyamphetamin (MMDA), Methylendioxyamphetamin (MDA), Methylendioxyethylamphetamin (MDE), Methylendioxymethamphetamin (MDMA), und Trimethoxyamphetamin (TMA) werden im neuen Teil B wie folgt gefaßt und in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

"Benzfetamin: N-Benzyl-N,a-dimethylphenethylamin
Brolamfetamin (DOB): 4-Brom-2,5-dimethoxy-a-methylphenethylamin
Diethoxybromamfetamin: 4-Brom-2,5-diethoxy-a-methylphenethylamin
Dimethoxyamfetamin (DMA): 2,5-Dimethoxy-a-methylphenethylamin
Dimethoxyethylamfetamin (DOET): 4-Ethyl-2,5-dimethoxy-a-methylphenethylamin
Dimethoxymethylamfetamin (DOM): 2,5-Dimethoxy-4,a-dimethylphenethylamin
Hydroxymethylendioxyamfetamin: N-[a-Methyl-3,4-(methylendioxy)phenethyl]hydroxylamin
Methoxyamfetamin (PMA): 4-Methoxy-a-methylphenethylamin
Methoxymethylendioxyamfetamin (MMDA): 3-Methoxy-a-methyl-4,5 methylendioxyphenethylamin
Methylendioxyethylamfetamin (MDE): N-Ethyl-a-methyl-3,4-methylendioxyphenethylamin
Methylendioxymetamfetamin (MDMA): N,a-Dimethyl-3,4-methlendioxyphenethylamin
Tenamfetamin (MDA): a-Methyl-3,4-methylendioxyphenethylamin
Trimethoxyamfetamin (TMA): 3,4,5-Trimethoxy-a-methylphenethylamin"

Die Änderung der Schreibweise wurde in der wissenschaftlichen Literatur nicht übernommen. Sie gilt nur für Gesetzestexte ab 1998 in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union. In der Schweiz wird nach wie vor die alte Schreibweise auch in den Gesetzestexten gebraucht. Bei der Recherche im Internet ist somit jeweils sowohl nach Amphetamin als auch nach Amfetamin zu suchen, um vollständige Resultate erzielen zu können. Entsprechendes gilt auch für die anderen oben angegebenen Substanzen.
https://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp?id=2720
2
DBDD: Bericht 2022 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD (Datenjahr 2021/2022) – Drogen­märkte und Kriminalität; DBDD: Berichte 2015 bis 2019 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD – Drogen­märkte und Kriminalität; DBDD: Berichte 2007 bis 2014 des nationalen REITOX-Knoten­punkts an die EBDD – Neue Entwicklungen und Trends
https://www.dbdd.de/publikationen/jahresbericht-situation-illegaler-drogen-in-deutschland/

Safer Party: Amphetamin Auswertung 2021
https://www.saferparty.ch/blog/amphetamin-2021

Trimbos Instituut: Nationale Drug Monitor –> Amfetamine –> Aanbod en markt (14.09.2022)
https://www.nationaledrugmonitor.nl/amfetamine-aanbod-en-markt/
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DBDD: Bericht 2022 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD (Datenjahr 2021/2022) – Drogen­märkte und Kriminalität; DBDD: Berichte 2015 bis 2019 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD – Drogen­märkte und Kriminalität; DBDD: Berichte 2007 bis 2014 des nationalen REITOX-Knoten­punkts an die EBDD – Neue Entwicklungen und Trends
https://www.dbdd.de/publikationen/jahresbericht-situation-illegaler-drogen-in-deutschland/
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DBDD: Bericht 2022 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD (Datenjahr 2021/2022) – Drogen­märkte und Kriminalität; DBDD: Berichte 2015 bis 2019 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD – Drogen­märkte und Kriminalität; DBDD: Berichte 2007 bis 2014 des nationalen REITOX-Knoten­punkts an die EBDD – Neue Entwicklungen und Trends
https://www.dbdd.de/publikationen/jahresbericht-situation-illegaler-drogen-in-deutschland/
5
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
http://www.buzer.de/gesetz/631/index.htm
6
Einundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (21. BtMÄndV) vom 18. Februar 2008
HTML-Version: https://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=11&cat=1&page=0
PDF-Version: https://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp?id=3035