DrogenGenussKultur |
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DrogenGenussKultur |
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Kaffe und Tabak aus kultur- und Sozialgeschichtlicher Sicht |
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6. RechtskulturUnter diesem Sammelbegriff werden hier die rechtlichen Regelungen und deren Umsetzungen aufgezeigt und analysiert, die getroffen wurden, um den Handel und den Konsum von Kaffee und Tabak einzuschränken beziehungsweise zu unterbinden. Dabei muß davon ausgegangen werden, daß Wortpaare wie "Prohibition" und "Legalisierung" aus der heutigen Sprache nicht pauschal auf die damalige Zeit anwendbar sind. Im 17. und 18. Jahrhundert existierte keine explizite Drogengesetzgebung, die mit solchen Begriffen und deren Umsetzung so umging, wie das heute der Fall ist. Es gab jedoch ganze Bündel von gesetzlichen Regelungen in verschiedenen Regionen Europas, die direkt oder indirekt (auf Konsumorte bezogen) darauf abzielten, den Handel, den Konsum und die Konsumenten der Drogen zu kontrollieren, den Handel und den Konsum einzuschränken und die Händler wie auch die Konsumenten zu verfolgen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Sie hängen allerdings eher selten mit den pharmakologischen Eigenschaften oder mit den gesundheitlichen Risiken für die Drogenkonsumenten zusammen. 100 Beim hier besprochenen Zeitabschnitt war diese Tatsache noch stärker ausgeprägt als heute, da man seinerzeit kaum etwas über Inhaltsstoffe, deren Wechsel- und Langzeitwirkungen sowie deren Suchtpotentiale wußte. In den Kontroversen um die Drogen selbst und noch mehr bei den daraus resultierenden gesetzlichen Beschränkungen spielte hingegen die Bedrohung, die Drogen für die ökonomische, die soziale und moralische Ordnung scheinbar gehabt hatten, eine immense Rolle.
6.1. Verbote6.1.1. KaffeeObwohl der Kaffee in Europa im 17. und 18. Jahrhundert eher propagandistisch und wirtschaftlich reglementiert wurde, gab es auch Konsumverbote, die einer Prohibition zumindest für einen Großteil der Bevölkerung gleichkamen. Solche Verbote gab es vor allem im von Kleinstaaterei zerrissenen Deutschland, aber auch in Schweden und in der Schweiz. Staaten wie Italien, Holland und Frankreich erlebten zwar Auseinandersetzungen um Nutzen und Schaden des Kaffees, aber keine Verbote dessen selbst. 101 In Deutschland gab es in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mehrere Erlasse, die allen – außer Vornehmen und Amtspersonen – den Gebrauch des Kaffees bei Androhung hoher Geldstrafen oder Gefängnis/Zwangsarbeit oder auch der Prügelstrafe verboten. So erklärte der Fürstbischof von Paderborn das Kaffeetrinken 1768 zum Vorrecht des Adels und der Geistlichkeit. Angehörige anderer Schichten wurden bei Verstoß mit Prügel bestraft. Der Bischof von Hildesheim stellte nicht nur Besitz und Konsum des Kaffees unter Strafe, sondern auch das Vorhandensein von Kaffeegeschirr in Haushalten. Als weitere Beispiele solcher oder ähnlicher Verbote seien Hessen 1766, Dresden 1769 und Hannover 1780 genannt. In Deutschland erscheinen seit 1750 Kaffeeverbote und auch einhergehende Handelseinschränkungen so häufig, daß man von einer systematischen Kaffeeeinschränkungspolitik sprechen kann. Gleichzeitig wurde oft der gesamte Handel mit Kaffee auf dem Land verboten bei Strafandrohungen von bis zu vier Jahren Zuchthaus. Die Gründe für die Verbotspolitik bezüglich des Kaffeekonsums bestanden vor allem in wirtschaftlichen Befürchtungen, die vor allem darauf ausgerichtet waren, daß durch den hohen Kaffeeverbrauch traditionelle Inlandsprodukte wie Malz und Gerste (zum Bierbrauen) nicht mehr abgesetzt werden könnten. Überhaupt sah man das einheimische Braugewerbe durch die weitverbreitete Vorliebe für Kaffee kurz vor dem Ruin. Durch den steigenden Import von Kaffee im goßen Stil befürchtete man, daß hierfür zu große Mengen Geldes außer Landes fließen würden. Diese Argumente wogen ganz besonders stark in dem von Kleinstaaterei geprägten Deutschland, da die geringe Größe und die kleine Wirtschaftskraft der jeweiligen Territorien einen größeren Geldabfluß nicht verkraftet hätten. 102 Daneben wurde der Kaffee immer wieder als verabscheuungswürdige Mode und überflüssiger Luxus gebrandmarkt. "Da nun die Deutschen alles gerne nachthun, so haben sie auch gar bald diesen Mode-Tranck angenommen, und bißher in großen Gang gebracht." 103 Aber auch Ärzte meldeten sich zu Wort, die beobachtet haben wollten, daß der Kaffeegenuß den körperlichen Zustand ganzer Völker zerstöre. Die Deutsche Encyclopädie faßte die Befürchtungen und damit auch Gründe für Verbote 1794 wie folgt zusammen: "(...) es drang der Kaffe sogar aus den Städten in die Dörfer (...), verdrängte andere vorhin gewöhnliche Nahrungsmittel, fieng schon an, die körperliche Constitution ganzer Völker sichtbar zu verändern, und drohte mit noch fürchterlicheren Folgen, als die Regierungen sich bemüßiget erachteten, ihnen durch angemessene Verfügungen Einhalt zu thun. Die meisten sahen das Übel von der Finanzseite an, da alles Geld, was der Kaffe kostet, für Deutschland völlig verlohren ist. (...) Die inländischen Producenten der vorhin üblichen Nahrungsmittel haben also weniger Absatz, seitdem ihre Landsleute die westindischen Neger in Arbeit, und deren Tyrannen in Verdienst setzen. Dieses Übel hat aber noch zwey andere Seiten. Man befürchtet nemlich, daß es allmählig die ganze körperliche Constitution der Deutschen umschaffen möchte" 104 Daneben gab es noch einen Grund für die Verschärfung der Kaffeeeinschränkung mittels rechtlicher Schritte: Die allgemeinen und rethorischen und propagandistischen Kampagnen gegen den Kaffee hatten bis dahin keinen Erfolg gehabt.
6.1.2. TabakDie Geschichte der rechtlichen Reglementierung des Tabaks begann schon früher als die des Kaffees, da er auch früher bekannt und genutzt wurde. Als die berühmte Antitabakschrift des englischen Königs Jakobs I. "Misocapnus" 1604 erschien, erhob der Monarch auf die Einfuhr von Tabak 4.000% Steuern um auf diesem Wege ein faktisches Verbot wirksam werden zu lassen. Nur für medizinische Zwecke sollte Tabak noch erhältlich sein. Schon nach wenigen Jahren scheiterte diese Maßnahme. Als alternative Handhabung des "Problems" kam nur die Handelsregulierung in Frage. In Frankreich versuchte 1629 Kardinal Richelieu mit ähnlichen Maßnahmen den Tabakkonsum einzudämmen, mit einem Ergebnis, daß man nur als Mußerfolg bezeichnen kann. 105 In vielen europäischen Staaten bestanden im 17. Jahrhundert handfeste Tabakverbote. Noch 1650 war der Tabakkonsum in Kursachsen, Bayern, Habsburg und Zürich, also in einem Großteil der deutschen Gebiete und in einigen Regionen der Schweiz, verboten. Legal bekam man Tabak nur in Apotheken als verordnete Medizin. Die Sanktionen bei Übertretungen des Tabakverbotes bestanden in Geldstrafe, Arrest, Zwangsarbeit, Prügelstrafe, Einbrennen eines Zeichens oder Verbannung. In Lüneburg bestand 1691 ein öffentliches Verbot des Tabakgebrauchs bei Androhung der Todesstrafe. 106 Einwohnern Siebenbürgens und Ungarns drohten 1689 beim Tabakrauchen empfindliche Geldstrafen und Einzug des gesamten Vermögens. 107 Anmerkung: In der Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 die Vermögensstrafe wieder eingeführt. Mit Urteil vom 20. März 2002 vom Bundesverfassungsgericht wurde die Vermögensstrafe jedoch für verfassungswidrig und somit für nichtig erklärt. Knapp zehn Jahre währte die verfassungswidrige Strafandrohung der Vermögensstrafe in der Bundesrepublik Deutschland. 108 Auch in der Schweiz verfolgte man Raucher, vor allem mit Geldstrafen: "Im Jahr 1653 fieng man im Lande Appenzell an Taback zu rauchen. (...) da ließ der Rath die Tabacksraucher vorladen und bestrafen" 109 In Appenzell galt das Tabaksrauchen noch 1660 als schweres Verbrechen. Noch weniger zimperlich war der russische Zar Michael Fjodorowitsch, der 1634 ein totales Rauch- und Handelsverbot erließ, bei Androhung der Todesstrafe und körperlicher Verstümmelungen (Aufreißen der Nase, Aufschneiden der Lippen). Sein Nachfolger Alexej Michailowitsch ließ ertappte Sünder bis zur Preisgabe der Bezugsquelle foltern. 110 Selbst der Vatikan hatte sich mit dem Tabak auseinanderzusetzen: "Pabst Innocentius VII. that im Jahr 1690 alle in den Bann, die in der St. Peterskirche Taback schnupfen würden. (...) Im Jahre 1724 hob Pabst Benedikt XIII. die Excommunication des Innocentius auf, weil er sich selbst an den Taback gewöhnt hatte." 111 Es passierte im Übrigen häufig, daß Verbote aufgehoben wurden, wenn die zuständigen Herrscher selbst den Tabak gebrauchten, so auch im Falle von Peter dem Großen in Russland 1697. Der Hauptgrund für die Beseitigung von Verboten bestand aber in ihrer Unwirksamkeit und dem wirtschaftlichen Nutzen des Tabaks, mittels dessen sich die Staatskassen füllen ließen. 112 Die Gründe für die Verbote waren aber ebenfalls wie beim Kaffee handfester wirtschaftlicher Natur. Auch den Tabakgenuß sah man als unnütze Geldausgabe und wirtschaftsschädigend an, wie es im Misocapnus Jakobs I. hieß: "Hierzu kömbt noch das dritte und grösseste Laster/ die unsagliche grosse injurie und Unrecht so sie ihrem Könige und Vaterlande zufügen./ Wie sehr aber ewre patrimonial-Güter ihr wohlgebohrnen und adelichen Jünglinge/ durch diesen Dampff in Rauch auffgehen./ Wie weit besser wehre es/ daß man gar kein Geld hette/ als selbiges auf solchen Gebrauch verwendete." 113 Der englische König hatte dabei noch etwas ganz anderes im Auge. Um 1600 hatte England noch keine eigenen Tabakpflanzungen und mußte die Droge teuer vom Erzfeind Spanien einführen. Das war dem König ein großer Dorn im Auge. 114 Neben dem wirtschaftlichen Ruin befürchtete man vor allem den sittlich-moralischen Verfall durch das Tabaksrauchen und brandmarkte es als üble Gewohnheit und eine der "schändlichsten und abscheulichsten Sachen". 115 Ebenso bezeichnete man das Tabakrauchen als eklig, taktlos und albern. Es wurde mit Müßiggang gleichgesetzt. Jakob I. von England bestritt daneben die medizinische Wirksamkeit und bekämpfte den Tabak auch auf der Ebene des Rassen- und Nationalstolzes: "Bedencket nun meine Lands Leute und Unterthanen/ ob es uns anstehe in einer so abschewlichen Sachen der Barbarischen Unholden Affen zuwerden/ da wir nicht gerne Frantzösische Sitten annehmen/ die doch das erste Christliche Reich gehabt;/ Wie wir auch nicht der Spanier Hochtrabenheit vertragen mügen/ welche man billich der Türcken Hoheit nachahmende nennen könnte." 116 Sämtliche Verbote hatten auch keinen langen Bestand, so daß in den meisten europäischen Ländern Ende des 18. Jahrhunderts jeder ungestraft rauchen konnte. Rauchverbote bestanden aber z.B. in Deutschland noch bis ins Jahr 1848 auf öffentlichen Straßen und Plätzen, vor allem aus Gründen des Brandschutzes. 117
6.2. Handel und HerstellungWie schon bei der Darstellung der Verbote deutlich gezeigt wurde, besaßen (und besitzen) psychotrope Stoffe ein überaus großes wirtschaftliches Potential. Im 17. und 18. Jahrhundert stellten Kaffee und Tabak Kolonialwaren beziehungsweise Orientartikel dar, und letztere wurden schon vor dem Aufkommen des Drogenpaares teuer gehandelt, wie zum Beispiel Gewürze. Außerdem entstand mit dem regen Gebrauch der zwei Drogen eine starke Nachfrage und ein immenser Absatzmarkt. So kam es auch sehr schnell zu Überlegungen, dieses Potential dem jeweiligen Herrscher nutzbar zu machen. Diese Überlegungen erlangten eine gesteigerte Bedeutung durch die Tatsache, daß die Versuche der Eindämmung des Konsums mittels Verbote und mittels übersteigerter Abgaben nicht fruchteten, das Gemeinwesen belasteten und die staatlichen Einnahmen schmälerten. Generell war bei beiden Drogen eine immer wiederkehrende Abfolge der Handelsreglementierung feststellbar: Zunächst wurden vielerorts Versuche gestartet, den Gebrauch durch Verbote oder hohe Einfuhrzölle einzudämmen. Diese Versuche scheitern kläglich. Der zweite Schritt bestand darin, daß die Gewerbetreibenden von den Obrigkeiten mit Lizenzen ausgestattet wurden und besondere Abgaben entrichten mußten, um die Lizenzen zu erwerben und zu behalten. Häufig geschah dieser Schritt auch im Einklang mit der Erhebung von Abgaben und Zöllen auf die gehandelten Drogen. Die nächste Steigerung der wirtschaftlichen Kontrolle und Nutzbarmachung des Handels für die Obrigkeit bestand in der staatlichen Monopolisierung des betreffenden Handels und Gewerbes beziehungsweise in der Verpachtung dieses Monopols. 118
6.2.1. KaffeeBereits 1670 äußerten Volkswirtschaftler in England, wo der Kaffee schon als Volksgetränk genossen wurde, die Befürchtung, daß durch den hohen Kaffeeverbrauch inländische Gewerbe – vor allem das Braugewerbe – großen Schaden nähmen und große Geldmengen außer Landes gingen. In der Folge kam es zu einer Besteuerung und Lizenzierung bestimmter Händler. 119 In Deutschland versuchte man dem Problem zuerst mit propagandistischen Antikaffeekampagnen, dann mit Total- oder Teilverboten beizukommen. Die von den Verboten ausgenommenen Personenkreise (Adelige, höhere Staatsdiener) mußten eine sehr hohe Besteuerung in Kauf nehmen. Diese Entwicklung und das Scheitern der Verbote führte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu einer Monopolisierung des Kaffeehandels und der Zubereitung durch den jeweiligen Staat. Am bekanntesten und exemplarischsten ist das Kaffeemonopol Friedrichs II. von Preußen (Friedrich der Große). Bereits vier Jahrzehnte vor seiner Inthronisierung hatte Preußen Einfuhrzölle für Kaffee erhoben, 1702 folgten weitere Steuern auf die Droge. Die Konsumenten von Kaffee, Tee und Kakao mußten sogar "Permissionszettel" erwerben. 120 Der König in Preußen erklärte 1766 die Einfuhr und 1780 auch das Brennen von Kaffee zum Staatsmonopol. Diesem Beispiel folgten Frankreich und verschiedene andere Herrscherhäuser Deutschlands und Eurpas. 121 Andere Länder jedoch, wie z.B. die Habsburgischen Erblanden (Österreich) belegten den Kaffee nur mit einem geringen Importzoll. 122 Die wirtschaftlichen Befürchtungen wurden seinerzeit ausführlich dargelegt und beschränkten sich nicht nur auf die Geldausgabe für den Kaffee. Wie stark man sich damals den wirtschaftlichen Fragen bezüglich des Kaffees widmete zeigt die Deutsche Encyclopädie von 1794: "Frage: Was hat der jetzige häufige Gebrauch des Kaffe`s für merkliche und sichtbare Veränderungen
in dem öconomischen Zustande der Menschen bisher bewirkt? Daneben wurde der Zeitverlust, den Arbeiter durch das Kaffeetrinken verursachen ebenso berücksichtigt, wie die häufigeren Nachmittagsbesuche und die Mode dafür. Die Staatsmonopole auf Kaffee hielten nicht lange; das in Preußen wurde nach dem Tod Friedrichs II. 1787 aufgehoben. Der Grund lag darin, daß die beratenden Wirtschaftsfachleute den Mißerfolg der Maßnahmen feststellen mußten. Der Kaffee breitete sich immer weiter aus, die erhofften Einnahmen wogen den Schaden durch Schmuggel und die Durchsetzung der Gesetze nicht auf. Geblieben ist bis heute die hohe wirtschaftliche Bedeutung des Kaffees, die auch dem Staatshaushalt Erträge von über zwei Milliarden DM (etwa eine Milliare Euro) Kaffeesteuer pro Jahr beschert. 124
6.2.2. TabakAuch im Falle des Tabaks folgten den Verboten umfangreiche Maßnahmen zur Ausschöpfung des hohen Gewinnpotentials. Sehr schnell wurde eine Steuerpolitik eingeführt, die einem staatlichen Tabakmonopol gleichkam. Man übernahm dabei das sogenannte "Appalto-System", welches in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Italien entstanden war. Es bestand darin, daß die Herrschenden das Privileg, Tabak einzuführen und damit zu handeln, an Privatunternehmen oder Konzessionäre veräußerten. In England fruchteten die Beschränkungsversuche des Tabakkonsums ebensowenig wie in deutschen Landen. Als Tabak aus den englischen Kolonien zur Verfügung stand und der potetielle wirtschaftliche Gewinn aus dem Tabakhandel deutlich wurde Jakob I. – ein ausgewiesener Tabakgegner – das Appolto-System um 1620 auch in England ein. Kardinal Richelieu erhob nach versuchten Verboten 1629 in Frankreich eine hohe Tabaksteuer, um die Bevölkerung vom Tabakgenuß abzuhalten und gleichzeitig eine äußerst profitabele Steuerquelle zu etablieren. Als 1635 der Erwerb von Tabak nur noch als Medizin erlaubt war, ging der allgemeine Konsum zwar zurück, die staatlichen Einnahmen allerdings auch. Deshalb wurden in der Folge die Einschränkungen wieder schnell gelockert. 1674 sicherte sich König Ludwig XIV. das Privileg des Tabakhandels und veräußerte es an Unternehmer. 125 Die meisten europäischen Länder, selbst der Vatikan, ahmten früher oder später dieses System, nachdem sie die Verbote aufgehoben hatten, nach. In der Folge ersetzte man jedoch in den verschiedenen Ländern dieses Pächtersystem durch eine staatliche Regie, wie beisbielsweise 1783 in Österreich und 1811 in Frankreich. Deutschland führte 1906 eine Verbrauchs- bzw. Banderolensteuer ein. 126 Heutzutage bringt die Tabaksteuer dem Staat jährlich über elf Milliarden Euro ein, also eine nicht unbeträchtliche Summe, welche die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks heute wie damals unterstreicht. 127
6.3. Bestimmungen Konsumorte betreffendDa vor allem der Kaffee mit den Kaffeehäusern einen typischen Ort seines Genußes besaß, beschränke ich mich in diesem Abschnitt auf die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Kaffeehäuser. Damit soll deutlich werden, wieviel Bedeutung auch damalige Gesetzgeber der sozialen und politischen Seite der Drogen zumaßen. Man traf sich im Kaffeehaus eben nicht nur bloß um Kaffee zu trinken, sondern pflegte Geselligkeit, soziale Kontakte und kommunizierte über gesellschaftliche Probleme und brennende Zeitfragen. Da vor allem Intellektuelle und Studenten den Kaffee wegen seiner geistanregenden Wirkung schätzten und sich zum Gespräch im Kaffeehaus trafen, wundert es nicht, daß diese Orte in England "penny universities" und in Konstantinopel "Schulen der Weisheit" genannt wurden. 128 Die ersten Verbote von Kaffeehäusern sind aus dem arabischen Raum überliefert, so zum Beispiel 1511 aus Mekka, 1532 aus Kairo sowie 1568 aus Istambul. Die jeweiligen Verbote wurden jeweils nur kurz eingehalten und rasch wieder abgeschafft. Die arabischen Herrscher sahen in den geselligen Zusammenkünften in den Kaffeehäusern "Zentren freien Denkens" und "Brutstätten des Aufruhrs". Besonders die Diskussionen und Agitationen im Kontext politisch-gesellschaftlicher Fragen erregte bei ihnen großen Anstoß. 129 In Europa verhielt sich diese Problematik nicht anders. Das Kaffeehaus bildete oft den äußeren Rahmen für die Vertiefung und Organisation des bürgerlichen Selbstbewußtseins. Seine Bedeutung erhielt es als öffentlicher, praktisch jedem zugänglicher, gesellschaftlicher Treffpunkt, den es so vorher nicht gab. Im Sinne bürgerlicher Emanzipation bildete sich hier eine Gegenwelt zum höfischen Leben des Adels und eine Kultur um den Kaffee, die den Aufstieg der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft ebenso begleitete wie die Integration des Kaffees die Gesellschaft. Gleichzeitig trafen sich hier kritische und fortschrittliche Denker um ihre Ideen auszutauschen. Kein Wunder also, daß die Obrigkeiten die Kaffeehäuser (besonders aus politischen Gründen) kontrollieren ließen und zudem auch immer wieder versuchten, sie zu verbieten. In Paris wurde das erste Kaffeehaus im Jahre 1671 eröffnet. Achtzehn Jahre später, 1689, eröffnete der Sizilianer Francesco Procopio die Cotelli im Bezirk Saint-Germain-des-Prés in der Straße der Alten Komödie (rue de l'Ancienne Comedie) das Kaffeehaus "Procope", das bis heute existiert. Drei Jahre später eröffnete in der gleichen Straße die "Comedie-Française". Durch die Eröffnung des Theaters in der selben Straße entwickelte sich das "Procope" rasch zum bekanntesten Lieratencafé Frankreichs. Autoren und Intellektuelle wie Voltaire (François Marie Arouet), Jean-Jaques Rousseau, Denis Diderot, Jean le Rond d'Alembert und Anführer der Revolution wie Georges Jacques Danton (Rechtsgelehrter) und Jean-Paul Marat (Arzt, Wissenschaftler, Politologe, Schriftstelle, Journalist) verkehrten regelmäßig im "Procope". Diderot und d'Alembert entwickelten im "Procope" das Konzept der modernen Enzyklopädie und gaben 1751 in Paris den ersten Band der "Encyclopédie ou Dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers" heraus. Benjamin Fränklin, Verleger, Staatsmann, Schriftsteller, Naturwissenschaftler, Erfinder und Naturphilosoph diskutierte im "Procope" mit Künstlern und Intellektuellen die Konzepte einer modernen Verfassung und schrieb dort wesentliche Passagen der "Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika". Franklin war nicht nur Mitunterzeichner der "Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika" (Declaration of Independence; offiziell: The unanimous Declaration of the thirteen united States of America) vom 4. Juli 1776, des "Friedens von Paris" (Ende des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges) vom 3. September 1783 und der "Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika" vom 17. September 1787, sondern auch Erfinder des Blitzableiters (1752) und Begründer der ersten Leihbibliothek der Welt. Diderot und d'Alembert bezeichneten Franklin als "Verkörperung der praktischen Weisheit" und Voltaire soll ihn mit den Worten charakterisiert haben: "Er entriß dem Himmel den Blitz und den Tyrannen das Zepter". Das Kaffeehaus "Procope" war auf jeden Fall eine Geburtsstätte neuer Ideen, die für manche Machthaber jener Zeit nicht ganz unbegründet bedrohlich erschienen. Dies Tatsache, daß das "Procope" für viele andere Kaffeehäuser Vorbildcharakter hatte, machte Kaffeehäuser generell suspekt für bestimmte Kreise der Obrigkeit. 130 Trotz Revolution blieb das Kaffeehaus "Procope" in Paris, wie auch die meisten Kaffeehäuser in der Stadt, seitens der Behörden unbehelligt. In England wurde das erste türkische Kaffeehaus in Oxford im Jahre 1650 eröffnet. In London wurde zwei Jahre später im Stadtteil Cornhill das erste Keffeehaus eröffnet. Auch dort trafen sich Literaten und Intellektuelle. Dem König von England, Karl II. (Charles II), gefielt das Treiben dieser Personen nicht und beklagte, die Kaffehäuser seien "Plätze, wo sich die Unzufriedenen (feindlich gesinnten) träfen und skandalöse Geschichten über den Führungsstil seiner Majestät und seiner Minister verbreiteten." (Places where the disaffected met, and spread scandalous reports concerning the conduct of His Majesty and his Ministers.). So versuchte Karl II. im Jahre 1675 die Kaffeehäuser in London und Umgebung per Gesetz schließen zu lassen, worauf in ganz London, ja in ganz England, ein Sturm der Entrüstung ausbrach und die Gesetzesvorlage (der Erlaß, das Edikt) konnte in der Folge nicht umgesetzt werden. 131 Abb. 11: Anordnung für
"Ordnung" in den Leipziger Kaffeeschenken aus dem Jahre 1704
Abb. 11: Anordnung für "Ordnung" in den Leipziger Kaffeeschenken aus dem Jahre 1704 Schon seit 1663 war man in verschiedenen Ländern dazu übergegangen, Kaffeehäuser nur mit speziellen Lizenzen auszustatten. Diese Praxis setzte sich in der Folge auch in Deutschland durch. Die Obrigkeiten in Deutschland erließen spezielle Verordnungen über das Verhalten in Kaffeehäusern und kontrollierten in äußerst pedantischer Weise die Wirte der Kaffeehäuser. Darüber hinaus wurden Kaffeehäuser von den Behörden besonders streng überwacht. Dabei ging es nicht nur um politisch-gesellschaftliche Fragen, die dort rege diskutiert wurden, sondern man sah in den Kaffeehäusern auch einen Hort des Lasters und des Müßigganges. Die negativen Attribute, die man den Kaffehäusern unterstellte, waren gute Vorraussetzungen, um hier mitunter repressiv tätig zu werden. Die Begründungen für die Überwachung von Kaffeehäusern unterschieden sich damals kaum von den Begründungen heute zur Überwachung von Cafés, in den sich Jugendliche treffen und hin und wieder einen Joint rauchen. Der folgende Text zeigt Beispielhaft die Schwerpunkte, die im frühen 18. Jahrhundert in solchen Begründungen für die Repression gegen Kaffeehäuser genannt wurden.
"Kaffehaus – Ein Haus, worinnen Kaffe verschenkt wird. Dergleichen Häuser sind nach und nach, so wie das Kaffegetränk bekannt wurde, angelegt worden. Wenn sie eine gute Einrichtung haben, sind sie eine ebenso nützliche Anstalt als Gasthöfe. (...) Wenn sie hingegen keine gute Einrichtung haben, wenn sie sich selbst überlassen werden, können sie auch zu den schändlichsten Schlupfwinkeln werden, wo ein liederliches und ärgerliches Leben geführt, Betrug und Bosheit ausgeübt, und insonderheit die Jugend sehr verführt, und zu allerley Ausschweifungen angewiesen wird. Man sieht daher leicht ein, was für ein wichtiger Gegenstand der Policey Kaffehäuser sind. (...) Endlich muß die Policey die Kaffeehäuser in beständiger guter Aufsicht behalten, und dafür sorgen, daß dem Reglement nachgelebt werde." 132 Nicht nur in Deutschland und England standen die Kaffeehäuser im 18. Jahrhundert unter strenger Aufsicht. In den Staaten ohne Verbote des Kaffees und der Kaffeehäuser, wie in Frankreich und Österreich gab es spezielle Spitzel. Diese wurden in Paris "mouches", also Fliegen genannt und sollten die politischen und religiösen Diskurse in Kaffeehäusern belauschen und die betreffenden Personen anzeigen. 133
6.4. Art und Weise der Durchsetzung der gesetzlichen RegelungenNachdem die Umwälzungen zu Beginn der Neuzeit die Vorraussetzung für ein repressives, auf Angst und Kontrolle basierendes Strafrecht geschaffen hatten, wurde dieses natürlicherweise konsequent bei Gesetzesverstößen im Zusammenhang mit Kaffee und Tabak angewendet. Es ging ja um viel Geld, aber auch darum, die gefürchteten Auswirkungen der Drogen auf die Gesellschaft einzudämmen. Man fürchtete die Macht der Drogen im Sinne kultureller Katalysatoren. Insofern waren die rechtlichen Bestimmungen und deren Durchsetzung ein gutes Mittel, die Untertanen zu kontrollieren und die herrschende Macht zu konsolidieren. Die erlassenen Gesetzte setzte man mit großer Härte und Vehemenz um, im Einklang mit Propaganda gegen die Drogen und die Gesetzesübertreter. Im Bezug auf Tabak wie auch auf den Kaffee schlug man harte Töne an: "Lassen sie sich dahero, Durchlauchtigste Prinzen Teutschlands, nichts hindern, die Einfuhre dieses Gifts bey Strafe zu verbieten, und die Verbrecher damit ohne Ansehen zu belegen" 134 Kaffeehandel war also kein bloßes Vergehen, sondern wurde als Verbrechen angesehen und geahndet. Bei vergleichsweise geringen Verstößen kam ein hohes Strafmaß zur Anwendung, nicht nur die Bezeichnung Verbrechen zeigte das. Der Verfasser obigen Zitats forderte Zwangsarbeit als Bestrafung für unerlaubten Kaffeebesitz oder Konsum. Kennzeichnend für die rechtlichen Regelungen sind relativ hohe Strafen. Beim Thema Verbote kamen wir schon einmal darauf zu sprechen. Besonders drakonisch ging man in Russland und im Osmanischen Reich gegen Tabakkonsumenten vor, mit Todesstrafe und körperlichen Verstümmelungen. Das Lüneburger Tabakverbot bei Androhung der Todesstrafe im Jahre 1691 war im europäischen Raum da schon eher die Ausnahme. Doch auch andererorts in Deutschland bestrafte man Raucher prinzpiell nicht zimperlich. Arrest, Zwangsarbeit, Verbannung und so weiter für bloßes Tabakrauchen waren schon empfindliche Folgen. Auch die Geldstrafen lagen eher im hohen Bereich, in Köln für Verstöße gegen das Tabakverbot beispielsweise bei 50 Gulden. Mitunter wurde auch das gesamte Vermögen des Betreffenden eingezogen (Vermögensstrafe). 135 Auch im Bezug auf Kaffee bewegten sich die Strafen auf hohem Niveau. Wem zum Beispiel durch das hessische Kaffee-Edikt von 1766 das Kaffeetrinken verboten war, erwartete eine hohe Geldstrafe oder "14 tägiges Gefängniß oder eben so lange Arbeits-Strafe am Weg- und Straßenbau oder anderen herrschaftlichen Arbeiten". Im Herzogtum Westfalen standen auf unerlaubte Einfuhr von weniger als 50 Pfund Kaffee und proportionierte Abgabe eine Strafe von vier Jahren Zuchthaus! 136 Die Umsetzung der Gesetze oblag natürlich der jeweiligen Obrigkeit. Diese ließ oft die Einhaltung der Gesetze von speziellen Exekutivbeamten überprüfen und Vergehen bestrafen. Mit heutigen Worten würde man diese Beamten sicherlich mit Drogenpolizei beschreiben, denn das war ihr einziges Aufgabengebiet. In Preußen nannte man diese Exekutivbeamten im Bezug auf Tabak "Tabaksreuter" und fürchtete sie wegen ihrer weitreichenden Befugnisse. Sie konnten auch gegen Beamte und Adelige vorgehen und Geld- und Leibesstrafen verhängen. In anderen Ländern Europas, so in Frankreich, unterhielten die Pächter des Tabakmonopols eigene Agenten. Auch sie hatten das Recht der Sanktion wie die preußischen Tabaksreuter. 137 Mitunter existierten Sondergerichte für Tabakvergehen, die zum Teil von den Pächtern bezahlt wurden, so in Frankreich von 1674 bis 1811, jedoch auch in der Schweiz: "Im Jahr 1661 wurde die Baseler Polizeyordnung gemacht, die nach den zehn Geboten abgetheilt ist, in dieser steht das Verbot des Tabackrauchens unter der Rubrik: du sollst nicht ehebrechen. Dieses Verbot wurde 1675 erneuert und das deshalb niedergesetzte Tabacksgericht, Chambre du Tabac, hat sich bis in die Mitte des jetzigen Jahrhunderts erhalten." In der Schweiz schritt gegen das Tabakrauchen vielerorts oft auch der Stadtrat ein. 138 Abb. 12: "Kaffeeriecher bei der
Arbeit" Stich von L.Katzenstein um 1880
Abb. 12: "Kaffeeriecher bei der Arbeit" Stich von L.Katzenstein um 1880 Im gestrengem Preußen gab es auch spezielle "Kaffeeschnüffler" oder "Kaffeeriecher". Friedrich II. setzte während seiner vehementen Kaffeekontrolle Kriegsveteranen und extra aus Frankreich geholte Beamte zur Kontrolle der Gesetzlichkeiten ein. Sie durften auch empfindliche Bußgelder für Verstöße verhängen. Und noch ein typisches Recht hatten all diese Drogenexekutivbeamten inne: das Recht der Durchsuchung von Gepäck, Häusern und so weiter, und das ausdrücklich und ohne Vorwarnung. 139 Der schnellen Durchsuchung zur Beweissicherung maß man große Bedeutung bei: "Die Obrigkeit, und auf den Dörfern der Schulze, muß gleich in das Haus des Angezeigten eindringen und die Sache untersuchen." Darauf legte man ebenfalls bei der Kontrolle der Kaffeehäuser großen Wert, die man auch peinlich überwachte, um Gesetzesverstöße zu ahnden: "Endlich muß die Policey die Kaffeehäuser in beständiger guter Aufsicht behalten, und dafür sorgen, daß dem Reglement nachgelebt werde. Sie muß sie zu dem Ende öfters unvermuthet untersuchen, dergleichen Untersuchungen aber nicht bloß den Gerichtsdienern anvertrauen. Die geringste Übertretung des Reglements ist nicht ungeahndet zu lassen." 140 Noch ein wichtiges Element kam bei der Umsetzung der Gesetze zum Tragen: der Aufruf zur Denunzination und Anzeige der Bürger untereinander: "Im Jahr 1653 fieng man im Lande Appenzell an Taback zu rauchen. (...) da ließ der Rath die Tabacksraucher vorladen und bestrafen, auch den Gastwirthen befehlen, diejenigen anzuzeigen, die bey ihnen rauchen würden." 141 Bei der Kaffeeproblematik kam es ebenso dazu, man wollte die Menschen sogar mit Geldbelohnungen zur Anzeige motivieren: "Es muß eine Vergeltung darauf gesetzt werden, wer anzeigt, daß wo in einem Hause, es sey in der Stadt oder auf dem Lande, Coffee gebrannt worden wäre." 142 Ein Herr von Waldeck bot 1775 jedem Bürger, der einen Kaffeetrinker anzeigte, 10 Taler Belohnung. 143
6.5. Die Folgen und Ergebnisse der RechtsbestimmungenWie anfangs schon erwähnt, hat eine Geschichtsbetrachtung den Vorteil, Ursache und Wirkungen offen legen zu können. Dies gilt in besonderem Maße für die rechtlichen Bestimmungen, die getroffen wurden, um den Gebrauch von Kaffee und Tabak zu unterbinden oder wenigstens zu kontrollieren. Das erste wichtige Ergebnis ist, daß sämtliche Versuche den Konsum der zwei Drogen wenigstens einzudämmen, kläglich scheiterten. Keine noch so harte Strafe, man denke an die Beschreibungen in den vorherigen Kapitel, aber auch keine überhöhten Abgaben brachten den gewünschten Erfolg. Gleichzeitig mußte man einsehen, daß die Durchsetzung der Gesetze überaus hohe Aufwendungen mit sich brachten, die den geringen Erfolg in keinster Weise aufwogen und gerade in Deutschland die oft kleinen Fürstentümer überaus belasteten. So stellte denn die Deutsche Encyclopädie 1793 fest: "daß diese Seuche eine böse Gewohnheit, und schwer auszurotten sey, daß Zwangsmittel nicht hinreichend seyen, daß schwere Auflagen nicht helfen. (...), daß die Einschränkungen und Verbote des Kaffeeverbrauchs die Länder, anstatt sie zu beglücken, immer tiefer ins Elend stürzen." 144 Beim Tabak war man schon früher zu dieser Einsicht gekommen wie das Beispiel England zeigte. Dabei spielte noch ein weiterer Fakt eine wichtige Rolle. Gleichzeitig mit dem Scheitern der Verbote und der Erkenntnis ihrer Nutzlosigkeit, ja sogar Schadens, wurde man sich der wirtschaftlichen Potenz der zwei Drogen bewußt. In Folge dessen entwickelten die Obrigkeiten Gesetze, die ihrem Interesse an der wirtschaftliche Nutzbarmachung des Verkaufs von Kaffee und Tabak entgegenkamen. Hier zeigte sich, daß erst Lösungen gefunden werden mußten, die praktikabel waren. Repressive und preislich überzogene Monopolisierung führten auch dabei zu mehr Schaden als Nutzen. Die Tabaksreuter und Kaffeeschnüffler führten schließlich mit ihren offenen Übergriffen und Selbstherrlichkeiten, indem sie zum Staat im Staate wurden, zur Einsicht des Königs von Preußen: "Sie plündern die Provinz" 145 Einschränkungen aus wirtschaftlichem Interesse wie auch Verbote hatten noch einen sehr unerwünschten Nebeneffekt. Der Schmuggel nahm ungeheuerliche Ausmaße an. Es gibt Schätzungen, daß gegen Ende des 18. Jahrhunderts fast die Hälfte allen Kaffees in den deutschen Ländern Schmuggelware darstellte. Auch nach dem Antitabakfeldzug Jkobs I. erreichte der Tabakschmuggel in England schwindelerregende Höhen. Dies war ein weiterer Grund, die Einschränkungen zu lockern. 146 Mit dem Kaffee und Tabakschmuggel trat im 17. und 18.Jahrhundert das erste Mal in Europa ein Drogenschmuggel in großem Stil auf. Dazu kam, daß sich auch damals schon die Konsumenten und Händler wehrten. Vor allem beim Kaffee wird das wieder besonders deutlich. So sind nicht wenige Beschwerden von Kaufleuten im Bezug auf die hohen Zölle und Einschränkungen überliefert. 147 Als 1785 in Paderborn das Kaffeeverbot verschärft wurde, reagierten die Bürger mit einer Aktion, die als Vorbild für heutige Smoke-in's der Cannabislegalisierung dienen könnte. Eines Abends stand auf dem Marktplatz Kaffeebude an Kaffeebude, wo man das Getränk kostenlos bekam. Als der Fürstbischof am nächsten Tag Truppen anrücken ließ, hatten diese allerdings nichts zu tun, da die Kaffeetrinker und -Händler über Nacht wieder verschwunden waren. Der Fürst unterließ es von nun an, das Kaffeetrinken zu verfolgen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hielten es dann einige Regierungen für ratsam "wegen mehrerer Bedenklichkeiten halber, die aus den jetzigen Zeitumständen folgen" keine neuen Kaffeeverbote zu erlassen. Das Selbstbewußtsein der Bürger und Konsumenten war gerade nach der Französischen Revolution so gestiegen, daß die Regierungen von weiteren Maßnahmen Abstand nahmen. Die vermehrten zeitgenössischen Karikaturen und deftigen Spottlieder auf Verbote, aber auch die immer wieder erschallenden Loblieder auf Kaffee und Tabak taten ihr Übriges dazu. 148 Vom Tabak ist uns eine zugegebenermaßen anekdotenhafte Form des Protests überliefert. Als Sir Walter Raleigh 1618 unter Jakob I. wegen Verschwörungsvorwürfen auf das Schafott geführt wurde, behielt er die Tabakspfeife im Mund, bis der Kopf fiel. Eine Provokation an die Adresse des Königs von dem Mann, der sich stark für die Etablierung des Tabaks in der englischen Oberschicht eingesetzt hatte. 149
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