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5. Schwerpunktthema: Cannabis als Medizin

 

Kurz nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu Cannabis als Medizin am 10. März 2017 mussten viele Patienten feststellen, dass sich ihre Situation nicht verbessert, sondern verschlimmert hat. Kostete ein Gramm Cannabisblüten für Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes etwa 15 Euro, so verlangen Apotheker jetzt mehr als 22 Euro pro Gramm. Die aktuelle Preiserhöhung von knapp 50 Prozent wird mit dem neuen Status von Cannabisblüten begründet.

Auch die angekündigte Kostenübernahme durch die Krankenkassen hat sich für viele Patienten als Ammenmärchen erwiesen. Zahlreiche Patienten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes über eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verfügten, sehen sich mit einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen konfrontiert. Dies gilt insbesondere für Patienten in Berlin und Brandenburg, wo sich fast alle InhaberInnen einer Ausnahmegenehmigung mit einem negativen Bescheid des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auseinandersetzen müssen. Ihnen bleibt nicht selten nur noch die Möglichkeit, gegen den MDK respektive gegen ihre Krankenkasse juristisch vorzugehen. Das neue Gesetz ist weit mehr eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen und Gutachter als ein Gesetz zum Wohl der Patienten.

 


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